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ArbG München, 30.05.2007 - 20 Ca 13029/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG München, 30.05.2007 - 20 Ca 13029/05
- LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Wird zitiert von ... (8)
- LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07
Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamem Antrag nach § 17 …
Die Entscheidung über die Berufung des Klägers gegen Ziffer 10 des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007, Az. 20 Ca 13029/05, bleibt einem Schlussurteil vorbehalten.Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007, Az. 20 Ca 13029/05, wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 Aktz. 20 Ca 13029/05 dahingehend abgeändert, dass die Ziffer 2 ersatzlos entfällt.
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers
Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. April 2008 - 5 Sa 661/07 - insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30. Mai 2007 - 20 Ca 13029/05 - wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und der Teil-Abweisung der Zahlungsanträge zurückgewiesen hat. - LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11
Entschädigung
Hinsichtlich des mit Schriftsatz vom 10.10.2008 angekündigten, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 19.428,84 verfolgenden Antrages 1., sowie hinsichtlich der Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung und Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Anträge 2.) bis einschließlich 5.) sei der Rechtsstreit gemäß Beschluss vom 26.01.2009 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreits 5 Sa 661/07 (Landesarbeitsgericht München) = 20 Ca 13029/05 (Arbeitsgericht München) hinsichtlich der Ziffer 10. des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 ausgesetzt.
- LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05
Vergütung
Die gerichtliche Geltendmachung sei jedoch erst am 31. Juli 2006 mit der Widerklage vor dem Arbeitsgericht (Az.: 20 Ca 13029/05) erfolgt. - LAG München, 26.06.2009 - 3 Sa 204/09
Zeugnisberichtigung
a) Entgegen der Auffassung des Klägers hatte dieser jedenfalls nach Erlass des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 (20 Ca 13029/05) Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten (End-)Zeugnisses. - LAG München, 22.09.2010 - 11 Sa 520/09
Widerruf von Abmahnungen und Kündigungen
Mit Schlussurteil vom 09.08.2005 (8 Ca 402/04) und Endurteil vom 30.05.2007 (20 Ca 13029/05) stellte das Arbeitsgericht die jeweilige Rechtsunwirksamkeit der erklärten Kündigungen fest. - LAG München, 02.12.2010 - 3 Sa 647/10
Gewerkschaftswerbung im Betrieb
Im Kündigungsschutzprozess über die Kündigung vom 10.08.2005 hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 08.10.2009 - unter anderem - das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30.04.2008 - 5 Sa 661/07 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 - 20 Ca 13029/05 - wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zurückgewiesen hat; im entsprechenden Umfang hat das Bundesarbeitsgericht auf die Berufung des Klägers unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils den Antrag der Beklagten auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgewiesen. - ArbG München, 21.07.2011 - 32 Ca 5429/11
Künftige Arbeitsvergütung; vermögenswirksame Leistungen; Benachteiligung wegen …
Hinsichtlich des mit Schriftsatz vom 10.10.2008 angekündigten, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 19.428,84 verfolgenden Antrages 1.) sowie hinsichtlich der Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung und Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Anträge 2.) bis einschließlich 5.)) war der Rechtsstreit gemäß Beschluss vom 26.01.2009 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreits 5 Sa 661/07 (Landesarbeitsgericht München)/20 Ca 13029/05 (Arbeitsgericht München) hinsichtlich der Ziffer 10. des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 ausgesetzt.