Rechtsprechung
   ArbG München, 30.05.2007 - 20 Ca 13029/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30868
ArbG München, 30.05.2007 - 20 Ca 13029/05 (https://dejure.org/2007,30868)
ArbG München, Entscheidung vom 30.05.2007 - 20 Ca 13029/05 (https://dejure.org/2007,30868)
ArbG München, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 20 Ca 13029/05 (https://dejure.org/2007,30868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07

    Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamem Antrag nach § 17

    Die Entscheidung über die Berufung des Klägers gegen Ziffer 10 des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007, Az. 20 Ca 13029/05, bleibt einem Schlussurteil vorbehalten.

    Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007, Az. 20 Ca 13029/05, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 Aktz. 20 Ca 13029/05 dahingehend abgeändert, dass die Ziffer 2 ersatzlos entfällt.

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. April 2008 - 5 Sa 661/07 - insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30. Mai 2007 - 20 Ca 13029/05 - wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und der Teil-Abweisung der Zahlungsanträge zurückgewiesen hat.
  • LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11

    Entschädigung

    Hinsichtlich des mit Schriftsatz vom 10.10.2008 angekündigten, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 19.428,84 verfolgenden Antrages 1., sowie hinsichtlich der Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung und Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Anträge 2.) bis einschließlich 5.) sei der Rechtsstreit gemäß Beschluss vom 26.01.2009 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreits 5 Sa 661/07 (Landesarbeitsgericht München) = 20 Ca 13029/05 (Arbeitsgericht München) hinsichtlich der Ziffer 10. des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 ausgesetzt.
  • LAG München, 24.09.2008 - 11 Sa 987/05

    Vergütung

    Die gerichtliche Geltendmachung sei jedoch erst am 31. Juli 2006 mit der Widerklage vor dem Arbeitsgericht (Az.: 20 Ca 13029/05) erfolgt.
  • LAG München, 26.06.2009 - 3 Sa 204/09

    Zeugnisberichtigung

    a) Entgegen der Auffassung des Klägers hatte dieser jedenfalls nach Erlass des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 (20 Ca 13029/05) Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten (End-)Zeugnisses.
  • LAG München, 22.09.2010 - 11 Sa 520/09

    Widerruf von Abmahnungen und Kündigungen

    Mit Schlussurteil vom 09.08.2005 (8 Ca 402/04) und Endurteil vom 30.05.2007 (20 Ca 13029/05) stellte das Arbeitsgericht die jeweilige Rechtsunwirksamkeit der erklärten Kündigungen fest.
  • LAG München, 02.12.2010 - 3 Sa 647/10

    Gewerkschaftswerbung im Betrieb

    Im Kündigungsschutzprozess über die Kündigung vom 10.08.2005 hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 08.10.2009 - unter anderem - das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30.04.2008 - 5 Sa 661/07 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 - 20 Ca 13029/05 - wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zurückgewiesen hat; im entsprechenden Umfang hat das Bundesarbeitsgericht auf die Berufung des Klägers unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils den Antrag der Beklagten auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
  • ArbG München, 21.07.2011 - 32 Ca 5429/11

    Künftige Arbeitsvergütung; vermögenswirksame Leistungen; Benachteiligung wegen

    Hinsichtlich des mit Schriftsatz vom 10.10.2008 angekündigten, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 19.428,84 verfolgenden Antrages 1.) sowie hinsichtlich der Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung und Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Anträge 2.) bis einschließlich 5.)) war der Rechtsstreit gemäß Beschluss vom 26.01.2009 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreits 5 Sa 661/07 (Landesarbeitsgericht München)/20 Ca 13029/05 (Arbeitsgericht München) hinsichtlich der Ziffer 10. des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 ausgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht